Zu den Sachversicherungen zählen:
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Unfallversicherung
- Rechtschutzversicherung
Die einzige Vorraussetzung für den Erhalt der Zufriedenheitsgarantie ist, dass der Empfohlene über mindestens eine der oben genannten Versicherungen verfügt.