Zu den Sachversicherungen zählen:

  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rechtschutzversicherung

Die einzige Vorraussetzung für den Erhalt der Zufriedenheitsgarantie ist, dass der Empfohlene über mindestens eine der oben genannten Versicherungen verfügt.